Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
R. Cathomas Reinigungen AG, Via Zups 1, 7013 Domat/Ems
Geltungsbereich
Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen der R. Cathomas Reinigungen AG als Dienstleistungserbringerin und ihren Kunden als Auftraggeber sind die vorliegenden AGB anwendbar. Diese AGB sind Bestandteil der Verträge und Aufträge und gelten als akzeptiert, sobald der Kunde einen solchen Vertrag oder Auftrag unterzeichnet oder per E-Mail oder Telefon mündlich bestätigt.
Leistungsbeschreibung
Die R. Cathomas Reinigungen AG erbringt folgende zwei Arten von Dienstleistungen:
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Einmalige Leistungen (Spezialreinigung, Vermietung von Hebebühnen): Einmalige Leistungen erfolgen gemäss Angebot von der R. Cathomas Reinigungen AG (basierend auf den Angaben, die der Kunde macht) oder nach Aufwand. Leistungen nach Aufwand werden zum vereinbartem Stundensatz zzgl. allfällige Kosten für Arbeiten mit Spezialmaschinen, Kosten für Arbeiten ab hoher Leiter, Kosten für Arbeiten ab Hebebühne, Kosten für spezielle Reinigungsmittel verrechnet. Die Arbeitszeit wird ab Magazin Domat/Ems oder Magazin Ilanz und zurück rapportiert und verrechnet.
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Wiederkehrende Leistungen (Unterhaltsreinigung und Hauswartung): Wiederkehrende Leistungen erfolgen gemäss einem im Voraus erstellen Rahmenvertrag oder gemäss den Absprachen bei der Offert-Stellung zwischen dem Kunden und der R. Cathomas Reinigungen AG
Sorgfaltsplicht
Die R. Cathomas Reinigungen AG verpflichtet sich dazu, sämtliche Dienstleistungen gemäss den branchenüblichen Standards zu erbringen und alle Arbeiten mit höchster Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus verpflichtet sich die R. Cathomas Reinigungen AG, qualifiziertes Personal sowie die erforderlichen Geräte und Materialien für die Erbringung der Dienstleistungen. Das Personal wird in regelmässigen Abständen sowohl intern als auch extern geschult, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Des Weiteren setzt sich die R. Cathomas Reinigungen AG für faire Arbeitsbedingungen ein und verpflichtet sich, sämtliche geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Das Reinigungspersonal unterliegt in Ausübung seiner Tätigkeit der Geheimhaltungspflicht.
Kundenbeteiligungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich
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alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und auf allfällige objektspezifischen Sondervorschriften hinzuweisen.
- den Zugang zu den Reinigungsobjekten zu gewährleisten.
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Elektrizität und Wasser sowie die zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Räume in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
Termingerechte Ausführung
Der Zeitpunkt für die Erbringung der Dienstleistung wird in Absprache mit dem Kunden festgelegt. Die R. Cathomas Reinigungen AG verpflichtet sich, die Dienstleistung termingerecht auszuführen. Der Kunde hat der R. Cathomas Reinigungen AG allfällige Änderungen des Ausführungstermins rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Arbeitstage im Voraus mitzuteilen.
Beanstandungen
Die Leistungen der R. Cathomas Reinigungen AG gelten als vertragsgemäss erfüllt, wenn der Kunde nicht umgehend, spätestens jedoch innert fünf Arbeitstagen, einen Mangel anzeigt. Allfällige Mängel sind schriftlich mitzuteilen. Ist der Mangel nachweislich der R. Cathomas Reinigungen AG zuzuordnen, verpflichtet sich die R. Cathomas Reinigungen AG, den Mangel kostenlos zu einem mit dem Kunden vereinbarten Termin zu beheben.
Umzugsreinigungen werden grundsätzlich mit Abgabegarantie durchgeführt. Das heisst, dass bei der Wohnungsübergabe kein Vertreter der R. Cathomas Reinigungen AG anwesend ist. Sollten bei der Wohnungsübergabe Mängel bei der Reinigung festgestellt werden, hat der Kunde das Recht, die R. Cathomas Reinigungen AG zur Durchführung einer Nachreinigung aufzufordern.
Leistungsanpassungen
Alle zusätzlichen Leistungen, die über das Angebot, die Auftragsbestätigung bzw. den Rahmenvertrag hinausgehen, werden separat berechnet und mit der Schluss- bzw. Monatsrechnung in Rechnung gestellt.
Falls der Kunde auf bereits vereinbarte Leistungen verzichtet, ist dies mit der R. Cathomas Reinigungen AG frühzeitig (mindestens 5 Arbeitstage) abzusprechen.
Rechnungsstellung und Zahlungskonditionen
Bei einmaligen Leistungen stellt die R. Cathomas Reinigungen AG dem Kunden nach Abschluss der Dienstleistung Rechnung. Bei wiederkehrenden Leistungen stellt die R. Cathomas Reinigungen AG dem Kunden jeweils 1 Mal pro Monat Rechnung. Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Bei Verzug kann die R. Cathomas Reinigungen AG ab Fälligkeit Verzugszinsen sowie administrativ bedingte Mehrkosten (Mahngebühren) in Rechnung stellen. Die R. Cathomas Reinigungen ist berechtigt, Dienstleistungen ganz oder teilweise einzustellen, wenn der Kunde mit einer Leistungszahlung im Rückstand ist.
Stornierung / Kündigung
Einmalige Leistungen werden mit der Auftragserteilung (mündlich oder schriftlich) durch den Kunden für beide Parteien verbindlich. Der Auftrag kann bis zu fünf Arbeitstage vor dem Ausführungsdatum kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt fallen 50% des Auftragspreises an. Die Kündigungsfristen für wiederkehrende Leistungen sind im Rahmenvertrag festgelegt. Für wiederkehrende Leistungen ohne Rahmenvertrag beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des jeweiligen Monats.
Stornierung / Kündigung
Die R. Cathomas Reinigungen AG haftet für Personen- und Sachschäden, die nachweislich durch grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrer Mitarbeiter verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Schäden unverzüglich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach dem Schadenereignis zu melden.
Die R. Cathomas Reinigungen AG übernimmt keine Haftung für Schäden, insbesondere bei alten Bauwerksteilen (inkl. Inventar), die aufgrund ihres Alters oder der üblichen mechanischen Belastung durch die Reinigung verursacht werden. Hierzu werden einige solcher Beispiele aufgeführt:
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Lamellenstoren und Rollläden (Bei der Reinigung von Lamellenstoren und Rollläden, können altersbedingt folgende Schäden auftreten wie: Reissen der Aufzugbänder, Wendebänder, Stegkordel und Kugelkupplungen)
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Spiegel von Spiegelkästen
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Lampen und Lampenabdeckungen
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Bestehende Schäden an Kochherden und Backöfen
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Spröde Kunststoffteile (z.B. bei Dampfabzügen, Storen, Lampenabdeckungen, etc.)
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«alte» Scharniere bei Doppelverglasungsfenstern